Sonstiges
24. November 2016 | 0 Kommentare | Kategorien:
Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
Das BMF hat zur Steuerermäßigung bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb Stellung genommen.
BMF v. 03.11.2016
Hinweis:
Mit dem BMF-Schreiben v. 03.11.2016 hat die Finanzverwaltung ihr Anwendungsschreiben zur Steuerermäßigung gem. § 35 EStG aktualisiert. Die Anpassung erfolgte aufgrund neuer BFH-Rechtsprechung.
Insbesondere folgende Neuregelungen sind im Vergleich zum bisherigen Anwendungsschreiben von Bedeutung:
Das BMF hat zur Steuerermäßigung bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb Stellung genommen.
BMF v. 03.11.2016
Hinweis:
Mit dem BMF-Schreiben v. 03.11.2016 hat die Finanzverwaltung ihr Anwendungsschreiben zur Steuerermäßigung gem. § 35 EStG aktualisiert. Die Anpassung erfolgte aufgrund neuer BFH-Rechtsprechung.
Insbesondere folgende Neuregelungen sind im Vergleich zum bisherigen Anwendungsschreiben von Bedeutung:
- Gewerbesteuermessbeträge werden nicht mehr vom Anrechnungsvolumen ausgenommen, wenn sich lediglich in Folge von gewerbsteuerlichen Hinzurechnungen ein Gewerbesteuermessbetrag ergibt.
- Einkünfte innerhalb einer Einkunftsart sind miteinander zu saldieren (horizontaler Verlustausgleich).
- Bei einem unterjährigen Gesellschafterwechsel kann die Steuerermäßigung nur von Personen beansprucht werden, die am Ende des Erhebungszeitraums noch Mitunternehmer sind (BFH-Urteil v 14.01.2016, IV R 5/14).