Auswertung Aufsätze 02-2018
08. März 2018 | 0 Kommentare | Kategorien:
1. Abgabenordnung
1.1 NWB
Die Lohnsteuer-Anrufungsauskunft nach § 42e EStG - Erörterungen und Kritik zum BMF-Schreiben v. 12.12.2017 Hilbert, NWB 08/2018, S. 466
Anmerkung:
Nach § 42e EStG kann das Betriebsstättenfinanzamt auf Anfrage eines Beteiligten darüber Auskunft gegeben, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind (Lohnsteueranrufungsauskunft).