Rechtsprechung KW 34 - 2022
26. September 2022 | 0 Kommentare | Kategorien:
1.Rechtsprechung
1.1.Verfahrensrecht
Zur Höhe der Gebühr bei Rücknahme eines Antrags auf verbindliche Auskunft
Im Fall der Rücknahme eines Antrags auf verbindliche Auskunft führt AEAO zu § 89 Nr. 4.5.2 nicht zu einer Ermessensreduzierung auf Null in der Weise, dass die Gebührenermäßigung (§ 89 Abs. 7 S. 2 AO) nach den Maßgaben der Bemessung einer Zeitgebühr auszurichten ist.