Bilanzsteuerrecht
16. November 2016 | 0 Kommentare | Kategorien:
Voraussichtlich dauernde Wertminderung bei der Teilwertabschreibung
Das BMF hat zur voraussichtlich dauernden Wertminderung sowie zum Wertaufholungsgebot in Bezug auf § 6 Absatz 1 Nr. 1 und 2 EStG Stellung genommen.
BMF-Schreiben v. 02.09.2016
Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 und Nr. 2 S. 2 EStG kann der niedrigere Teilwert nur angesetzt werden, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG gilt ein striktes Wertaufholungsgebot.