Einkommensteuer (KW 50-2016)
13. Dezember 2016 | 0 Kommentare | Kategorien:
Sonderausgabenabzug bei Bonuszahlungen der Krankenkasse
Das BMF hat zum Sonderausgabenabzug bei Bonuszahlungen der Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten Stellung genommen.
BMF v. 06.12.2016
Hinweis:
Der BFH hat mit Urteil v. 01.06.2016, X R 17/15 entschieden, dass Bonuszahlungen, die gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten für die von ihnen getragenen Kosten für Gesundheitsmaßnahmen erstatten, den Sonderausgabenabzug nicht mindern.